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In der zweiten Ausgabe unserer neuen Reihe »Grundsetzlich«, die sich mit dem Grundgesetz und der Literatur beschäftigt, geht es wesentlich um Artikel 2 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Hätten Sie das so auf Anhieb parat gehabt? Über Artikel 2 unterhalten sich der Autor Daniel Kehlmann und der studentische Mitgründer des Arbeitskreises »Recht und Literatur« an der Universität Göttingen, Tristan Wißgott, mit dem Historiker und Kurator der Reihe, René Schlott.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem C.H. Beck Verlag
Georg M. Oswald (Hrsg.) »Das Grundgesetz. Ein literarischer Kommentar«, C.H. Beck 2022
Eine Übersicht aller Termine und weitere Informationen zur Reihe finden Sie unter diesem Link