Art. 3 »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.«
In der dritten Ausgabe unserer Reihe »Grundsetzlich. Das Grundgesetz und die Literatur«, die nicht ganz zufällig am Internationalen Frauentag über die Bühne geht, steht Artikel 3 im Zentrum, die »Gleichheit vor dem Gesetz«: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.« Das klingt erstmal schön, aber wird es in der Praxis auch umgesetzt? Sind Männer und Frauen, wenn schon nicht in der Arbeitswelt, so doch vor dem Gesetz gleichberechtigt?
Darüber unterhält sich der Historiker und Kurator der Reihe, René Schlott, mit der Autorin Julia Franck und der Juristin Helene Bubrowski, Korrespondentin in der Parlamentsredaktion der FAZ.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem C.H. Beck Verlag
Georg M. Oswald (Hrsg.) »Das Grundgesetz. Ein literarischer Kommentar«, C.H. Beck 2022
Eine Übersicht aller Termine und weitere Informationen zur Reihe finden Sie unter diesem Link